Eine Reihe ideologischer, philosophischer und theologischer Irrtümer beruhen darauf, dass ironischerweise die meisten von uns nicht wirklich wissen, was Wissen wirklich ist. Das ist längst nicht das einzige manchen vielleicht Überraschende, das es zu diesem grundlegenden Thema zu sagen gibt.
Von der Definition des Wissensbegriffs hängt die diskursive Lösung mehrerer wichtiger Fragestellungen ab, handele es sich nun um die vermeintliche Unbeweisbarkeit der Existenz Gottes, um den oft behaupteten wechselseitigen Ausschluss von Glauben und Wissen, oder auch um die Frage, wie sich die scheinbar sowohl dem Schöpfer als auch Geschöpfen zukommende Eigenschaft des Wissens mit der Einzigkeit und Unvergleichlichkeit Gottes vereinbaren lasse.
Hinsichtlich des Letzteren lässt sich bei einer tiefgehenden Betrachtung des Wissensbegriffs immerhin feststellen: Kein Geschöpf kann Wissen als Wesenseigenschaft haben.1 Selbst das, was man für Wissen, dem die höchste Gewissheit zukommt, zu halten geneigt sein mag, nämlich aktuale Sinneseindrücke auf der Ebene des Bewusstseins, z.B. Rot (an irgendeiner Stelle des Gesichtsfeldes), ist kein Wissen, sondern zunächst nur ein Ereignis, ein Zustand, ein Erleben, ein Empfinden oder eben ein Eindruck. Nicht Rot (d.h. der Eindruck der Röte) ist das Wissen, sondern das Wissen ist eher: Ich sehe Rot. D.h. das Wissen hier wäre mein Wissen, dass ich Rot sehe.
Auschließlich dasjenige also kann Wissen sein, das einer Aussage („Ich sehe Rot.“) entspricht, wenn für seine Gegenstände und ihre Beziehungen untereinander Namen zur Verfügung stehen. „Rot“ indes ist keine Aussage, sondern nur der Name eines der Gegenstände des Wissens. Im obigen Beispiel ist „Ich“ der Name des anderen Gegenstands und „sehe(n)“ der Name der Beziehung zwischen den beiden. (Ein Verb geht in Wirklichkeit auch nur auf einen Namen zurück, bildet aber neben dem Nomen eine eigene Wortkategorie durch seine sprachliche Form und Verwendungsweise, die zum Ersten verhindert, dass das Verb für die Benennung eines Gegenstandes anstelle – im Falle transitiver Verben – einer Beziehung von Gegenständen gehalten wird, und die zum Zweiten anzeigt, von welchem der beiden Gegenstände die Beziehung als ausgehend gedacht werden solle.)
Wissen ist in unserem Gedächtnis gespeichert, materiell gesprochen: in unserem Gehirn. Ich jedoch bin im Kern weder mein Gedächtnis noch mein Gehirn, sondern das Subjekt, das an diese „angeschlossen“ bzw. von ihnen „umgeben“ ist. Somit ist höchstens zu fragen, ob Wissen eine Eigenschaft des Gehirns bzw. des Gedächtnisspeichers ist, nicht mehr jedoch, ob es eine Eigenschaft des Menschen ist, d.h. des Menschen als Subjekt. Doch diesen echten oder scheinbaren Entitäten kommt das Wissen ebenfalls nicht als Wesenseigenschaft zu, denn etwas zu wissen vermag nur ein personales Subjekt. So sagen wir auch, dass in einem Sachbuch Wissen enthalten sei, ohne zu meinen, dass irgendeinem Buch zueigen sei, wirklich zu wissen. Allenfalls als Metapher mag jemandem gefallen zu sagen, ein bestimmtes Buch wisse dieses oder jenes. Wissen, das von keinem personalen oder zumindest nichtdinglichen Subjekt gewusst wird, ist per definitionem kein Wissen, außer in der Bedeutung von Aussagen, deren Mitteilung bezüglich der von ihnen kodierten Fakten zum Wissen eines Subjektes, dem sie mitgeteilt werden, beiträgt (natürlich nur im Zusammenspiel mit authentifizierenden Faktoren, die nicht unbedingt mit den Aussagen mitgeliefert sein müssen). Diese Aussagen sind Wissen im übertragenen Sinne und nicht der Gegenstand dieser Untersuchung.
Was im Gedächtnisspeicher als Wissen des Subjekts abgelegt ist, sind potentielle Aussagen, man kann auch sagen: Unversprachlichte Aussagen, sozusagen die Zwischenglieder zwischen den Fakten und ihrer sprachlich formulierten Wiedergabe. Nennen wir sie: Korrelate.2
Davon, dass das Subjekt die durch die Korrelate referenzierten Fakten wisse, könnten wir nicht reden, wenn das Subjekt keinen Zugriff auf die Korrelate hätte, d.h. es kann die Korrelate wahrnehmen, d.h. sozusagen von ihnen (im Rahmen einer Innenschau zustande kommende, wenn auch nicht von den äußeren, materiellen Sinnesorganen, sondern wohl von einem innerlichen Sinnesorgan zugeführte) Sinneseindrücke haben. Dieses Wahrnehmungspotential ist hier nicht nur ein allgemeines, logisches, sondern ein empirisches, naturgesetzlich gestütztes3 und begrenztes, mit anderen Worten: Die Korrelate sind speziell dem jeweiligen Subjekt zugeordnet (im Unterschied zu den Korrelaten in den Speichern anderer Subjekte, diese sind vor ihm verborgen).
Über valide, d.h. authentische Korrelate im Speicher zu verfügen und diese wahrnehmen zu können bedeutet, als Subjekt Wissen zu haben. Wir sagen dann über das Subjekt, dass es die zu den Korrelaten gehörenden Fakten wisse. Seine über das reine Potential hinausgehende aktuale Wahrnehmung eines Korrelats bezeichnen wir hingegen als Erinnerung, Bewusstsein oder als Denken an das Faktum.
Wie man sieht, ist selbst die Erinnerung nur der innere Sinneseindruck von einem Korrelat und als solcher Sinneseindruck gemäß der zu Beginn getroffenen Feststellung weit davon entfernt, wesenseigenschaftliches Wissen zu sein. Das Wissen des Menschen, also sein bloßes Potential, einen solchen Sinneseindruck zu haben, muss entsprechenderweise sogar noch weiter davon entfernt sein, wesenseigenschaftliches Wissen zu sein.
Dies muss folglich auch für Wissen gelten, dessen Gegenstand triviale Sinneseindrücke wie Rot sind, und dem höchste Gewissheit beigemessen wird, nämlich das in dem Augenblick des Rotsehens bestehende Wissen, dass ich Rot sehe. Auch dieses ist kein wesenseigenschaftliches Wissen.
Zumindest steht jetzt aber eine Definition des Wissensbegriffs fest. Demnach sind Wissen die authentischen Korrelate im innenschaulichen Zugriffsbereich eines Subjekts. Die Säulen des Wissens sind also:
Nun gibt es allerdings zwei Bedeutungen oder Verwendungsweisen des Ausdrucks „Wissen“, und zwar sind zum einen, entsprechend dem eben Festgestellten, beliebige Mengen valider Korrelate an sich „Wissen“ (nicht identisch mit „wissen“ in „zu wissen“), und zum anderen ist, diese Korrelate zu haben, ebenfalls „Wissen“ (identisch mit „wissen“ in „zu wissen“). Dieses Haben ist die auf kontingenter Nähe (Erreichbarkeit) beruhende Möglichkeit des Subjektes, die Korrelate wahrzunehmen. Was bloß auf kontingenter Nähe beruht, ist aber keine Wesenseigenschaft. Wohl eine Wesenseigenschaft des menschlichen Subjektes ist seine allgemeine, wesensspezifische Möglichkeit der Wahrnehmung von Korrelaten im Sinne der Geeignetheit hierfür.4 Diese jedoch nennen wir nicht Wissen, sondern bloß die Möglichkeit, Wissen zu haben. Wissen hingegen ist die (naturgesetzlich definierte) Möglichkeit, Erinnerungen zu haben.
Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt besitzen wir kein Wissen als Wesenseigenschaft. Wenn wir nämlich Wissen in echtes und nur scheinbares Wissen einteilen, sodann für die Definition von Wissen nur echtes Wissen anerkennen und echtes Wissen als das sich mit einer absoluten (nicht nur der momentan höchsten) Gewissheit auszeichnende Wissen definieren, d.h. mit Wissen um die Unbezweifelbarkeit von Wissen, besitzen wir in dieser Definition nicht das geringste Wissen. Denn es müsste auch für das Wissen um die Unbezweifelbarkeit des Wissens das Wissen um seine Unbezweifelbarkeit gefordert werden, und für dieses wiederum das Wissen um seine Unbezweifelbarkeit, und so fort bis ins Unendliche. Für endliche Geschöpfe ist diese Unendlichkeit ausgeschlossen.
In den bisherigen Ausführungen mag gedanklich nun die Nebenfrage aufgekommen sein, worin die Authentizität eines Korrelats denn bestehe, um diesem den Rang von Wissen zu verleihen. Um diese Frage zu beantworten, sollte aus der allgemeinen Verwendung des Begriffs des Wissens klar sein, dass als zum Wissen eines Subjektes gehörig keines seiner Korrelate eingestuft werden kann,
Bildet das Korrelat keinerlei Faktum ab, ist es offensichtlich kein Wissen. Doch auch, wenn die akkurate „Abbildung“ gegeben ist, ist es kein Wissen, solange es (noch) nicht vom Subjekt als ein Faktum korrekt abbildend anerkannt ist, sondern allenfalls eine Hypothese. Und auch bei Gegebenheit von beidem: wenn das Korrelat nicht bloß für ein subjektives Erleben stehen soll, ist es kein Wissen, solange es nicht aus anderen Korrelaten sicher resultiert, denn dann wäre es ausschließlich ein Glaubensinhalt.
Dass die Winkelsumme eines Dreiecks im euklidischen Raum stets 180 Grad beträgt, mag ein Schüler vermuten, wenn er vier oder fünf Dreiecke ausgemessen hat. Die Prämissen, aus denen sich jenes zwingend ergibt, mag er auch allesamt wiedererkennen, wenn man ihn an jede einzeln erinnert. Es kann dennoch sein, dass er sie nicht so kombinieren kann, dass er erkennt, dass sich daraus der Inhalt seiner Vermutung ergibt – somit hat er kein Wissen über die Winkelsumme des euklidischen Dreiecks, obwohl es sich aus Korrelaten ergibt, die ihm allesamt vorliegen, was wiederum zeigt, dass zur Authentizität eines Korrelats gehört, dass es nicht nur aus anderen authentischen Korrelaten resultiert, sondern dem Subjekt dieses Resultieren auch bekannt ist.
Es muss davon ausgegangen werden, dass oft bekannt ist, dass etwas aus vorhandenen Kenntnissen resultiert, und dennoch dem Resultat die Anerkennung als Faktum verweigert wird, sei es aufgrund der (möglicherweise psychopathologischen) Befürchtung, sich geirrt zu haben, sei es wegen einer grundsätzlichen Ablehnung rationaler Schlussfolgerungen, oder etwas anderem. In einer toleranten Definition kann hier schon von „Wissen“ die Rede sein, soweit das nicht anerkannte Korrelat immerhin ein akkurater Repräsentant eines Faktums ist, denn das Subjekt ist der Anerkennung so nahe wie ein auf der Türschwelle Stehender dem Haus ist, so dass man einerseits sagen kann, er befinde sich im Haus, andererseits wiederum noch nicht; in der strengen Definition liegt allerdings keineswegs Wissen vor, denn das Subjekt zweifelt die Repräsentativität ja nicht nur zum Schein oder im Sinne eines Gedankenspiels an. – Wenn einen die Kenntnis des Resultierens nicht zur Anerkennung des Resultats als Faktum führt, dann schließt dies allerdings nicht aus, dass ihn etwas anderes dahin führt, eine Laune zum Beispiel, oder zweckbezogene Erwägungen, während er dem Resultieren weiterhin keine Beachtung schenkt. Eine solche Anerkennung mündet nicht in echtem Wissen, denn ihr Fall gliche der bloßen Erfüllung der in den ersten zwei von den obigen drei Punkten enthaltenen Bedingungen.
Die Bedingungen, die ein Korrelat allesamt erfüllen muss, um authentisch und somit Wissen zu sein, sind also:
Problematisch erscheint hier eine deutliche Zirkularität der Definition der Authentizität. Diese kommt durch Punkt 3 und 4 zustande und bringt die Definition in eine Analogie zu den rekursiven Funktionen der Informatik. Wie eine rekursive Funktion erst durch eine Abbruchbedingung ein Ergebnis liefern kann, so muss eine zirkuläre Definition durch eine optionale Trivialkomponente erweitert werden, um sinnvoll anwendbar zu sein.
Als eine solche Komponente kommen Korrelate in Frage, welche sozusagen von Natur aus den Hauptgrund für die Zirkularität, nämlich das Resultieren aus anderen Korrelaten, nicht leisten können. Hier bieten sich solche an, die lediglich das Haben einer Empfindung oder ein subjektives Erleben abbilden. Dann fallen 3, 4 und 5 aufgrund der Unableitbarkeit trivialer Sinneswahrnehmungen weg. Die übrig bleibenden Bedingungen 1 und 2 sind offensichtlich nicht ausreichend, da etwas hinzukommen muss, das verhindert, dass die Anerkennung eine chaotisch-willkürliche und nur zufällig mit der realen Repräsentativität des Korrelats übereinstimmende ist. Daher lauten die Bedingungen für erlebnisbezogene authentische Trivialkorrelate lediglich:
Während die zirkuläre Kernkomponente der Definition der Authentizität unzweifelhaft ist und so beibehalten werden muss, bleibt die erweiternde Komponente befragbar. Ist sie ausreichend? Lässt sich derart etwas definieren, das es verdient hat, „Authentizität“ genannt zu werden? Ist sie die einzige erweiternde Komponente oder gibt es weitere? Könnte eine ersetzende oder nochmals erweiternde Trivialdefinition von Authentizität auch von sehr indirekt-kontextueller Art sein, z.B. so dass primäre Authentizität die Eigenschaft solcher Korrelate sei, auf die Handlungen aufzubauen ethisch oder utilitär legitim ist? Oder ist primäre Authentizität (auch?) die Eigenschaft von Korrelaten, die sich jenseits direkter Erlebnisbezüge weder aus anderen Korrelaten ableiten noch ohne die Außerkraftsetzung jeglichen Denkens anzweifeln lassen, weil sie Elementarwahrheiten darstellen, wie z.B. der Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch?
Die Fragen des letzten Abschnitts seien fürs erste offen gelassen. Immerhin dreht sich um die „Abbruchbedingung“, zu der sie sich stellen, die gesamte erkenntnistheoretische Philosophie. - Festzuhalten ist jedenfalls, dass Wissen bei Geschöpfen keine Wesenseigenschaft ist, sondern aus authentischen (d.h. validen) Korrelaten (d.h. unversprachlichten/potentiellen Aussagen) im innenschaulichen Zugriffsbereich eines Subjekts besteht, und dass |Authentizität| und somit |Wissen| (V, S) im Kern offensichtlich rekursive Begriffe sind. Bemerkenswert ist, dass genau betrachtet ebenfalls feststeht oder zumindest naheliegt (siehe Punkt 3 und 4 der zirkulären Komponente der Authentizitätsdefinition), dass der Mensch kein über Trivialwissen hinausgehendes Wissen haben kann, das er nicht direkt oder indirekt als solches rational erkannt hat (und sei es flüchtig und scheinbar unbewusst). Mit anderen Worten, streng genommen: Solches Wissen kann er sich als von ihm gewusst allenfalls einbilden.