Kein Teilhaber in der Entscheidung
Obwohl laut Koran Gott keinen Teilhaber oder Partner hat, heißt es in Sure 33, Vers 36: Es steht keinem Glaubenden und keiner Glaubenden zu, wenn Gott und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Wahl zu haben. Wird der Gesandte hier nicht zum Teilhaber an der göttlichen Entscheidung erklärt?
Nein, denn:
- Eher erinnert die Sprechweise des Verses schlicht daran, wie wenig die Meinung des Gesandten (aus Ergebenheit!) vom judikativen bzw. legislativen Willen Gottes abweicht.
- Gott {s.w.t.} ist auch hier der alleinige und eigentliche Entscheider, und dennoch ist die Formulierung sprachlich möglich, so wie auch Gott im folgenden Zitat der eigentliche Verbietende ist und darin diejenigen sogar kritisiert werden, die nicht verbieten, was Gott und Sein Gesandter verboten haben }1, ohne dass behauptet werden kann, dass jene Leute eine wesentliche Verbotsautorität hätten.
- Gott {s.w.t.} kann Seinen Gesandten in einem konkreten Fall zu einem allein aus den Gesetzen Gottes abgeleiteten Urteil kommen lassen und dieses als Derjenige, der das letzte Wort hat, anschließend bestätigen und in Kraft treten lassen, und zwar unter Beibehaltung der göttlichen Freiheit und Möglichkeit, dieses Urteil wirkungslos bleiben zu lassen. Damit hätten Gott und Sein Gesandter entschieden, und letztendlich doch wiederum nur Gott.
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