Die Mütter der Glaubenden

Ist es nicht so, dass Muslime laut 58:2 keine andere Mutter haben als die, die sie geboren hat? Währenddessen steht in 33:6, die Frauen des Propheten seien die Mütter der Glaubenden.

Hiermit ist kein Widerspruch feststellbar, denn:

  • Sure 58:2 verneint außer für die leiblichen Mütter einen Mutterschaftsstatus, der islamjuristische Konsequenzen nach sich zieht, während 33:6 den Frauen des Propheten einen Ehrentitel verleiht, der z.B. nicht dazu führt, dass alle Glaubenden nach ihrem Tod einen Anspruch auf ihr Erbe haben. In den beiden Versen ist also von zwei verschiedenen Mutterschaften die Rede.
  • Sure 58:2 bezieht sich auf eine spezielle Gruppe von Muslimen, die sich mit einem schweren Vergehen hervortut. Es liegt also in einiger Nähe, dass der Vers sie aufgrunddessen für die Zeit bis zu ihrer Bekehrung die Frauen des Propheten als Mütter bewusst verlieren lässt, ihnen absprechend, zu „den Glaubenden“ im Idealsinne gezählt werden können. Immerhin reserviert der Koran den Terminus „die Glaubenden“ für eine besondere Definition1.
1Siehe Suren 8:2, 49:15, oder auch 24:3 zusammen mit dem Hadith in Saħîħ Muslim, kitâb al-îmân, Hadith Nr. 57: „Der Unzuchttreibende ist in dem Moment, in dem er Unzucht begeht, kein Glaubender. Und der Dieb ist in dem Moment, in dem er stiehlt, kein Glaubender. Und der berauschenden Trunk trinkende ist in dem Moment, in welchem er trinkt, kein Glaubender.“


Widerspruchsfreiheit zu naturwissenschaftlichen Fakten: Übereinstimmung mit anderen externen Fakten: Theologie und Dogmatik: Ethik: Geschlechtergerechtigkeit:
Innere Widerspruchsfreiheit: Sonstiges: